Eingang Lageplan

Ein weiterer Baustein für die Planung unseres Hauses ist heute eingegangen.
Der Lage- und Höhenplan für unser zukünftiges Grundstück.


Am 04.12.16 haben wir das Ingenieurbüro Lutz Fischer aus Possendorf (http://www.vermessungsbuero-fischer.de) mit der Vermessung beauftragt.
Er wird neben dem Lageplan und der Höhenvermessung auch später die grobe Gebäudeabsteckung (Grenze Baufeld, notwendig für den Tiefbau) und die Feinabsteckung inkl. Schnurrgerüst (Gebäudeaußenkanten als Abgrenzung für den Rohbau) herstellen.

Aus den Unterlagen kann man nun auch die höhenmäßige Einordnung des Hauses in das Grundstück planen.
Laut Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist unser Haus auf 158,00 m über Normalhöhennull (NHN) mit der Oberkante des Fertigfußbodens zu nivellieren. Es kann davon nach oben oder unten um maximal 50 cm abgewichen werden.
Das Grundstück hat eine leichte Hanglage. Im Norden verläuft die Zugangsstraße (etwas tiefer als 157,00 üNHN gelegen). Nach Süden steigt das Gelände an. An der Grundstücksgrenze liegt es bei ca. 158,50 üNHN.
Unser Nachbar im Süden muss sein Haus auf 160,00 üNHN einrichten.
Unsere Terrasse soll auf das gleiche Level, wie das Erdgeschoss. Und dann sind ja noch die Bodenaustauscharbeiten zu berücksichtigen. Je tiefer man da geht, desto mehr Erde und Ersatzmaterial.
Die Frage ist nun - lieber tiefer, damit die Steigung zur Straße nicht so stark ist (wegen Zufahrt Garage). Oder höher, damit die Terrasse nicht so tief eingegraben werden muss (spart Kosten beim Tiefbau - leider muss man dann auf der Nordseite auffüllen).
Mal sehen, was unser Architekt und unsere Baufirma dazu für Vorschläge haben.
Wir sind gespannt - am 13.02.17 ist voraussichtlich das erste Plangespräch.

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