"Einmal neu" - Behörden...

Ein schöner sonniger Tag - da haben die Menschen gute Laune...
Heut soll es deshalb soweit sein, dass wir unsere Genehmigungsfreistellung bei der Bauaufsicht einreichen.
Das Ergebnis war anders als erwartet.


Nach etwas Geduld im Wartebereich der Bauaufsicht wurde ich von einem Sachbearbeiter aufgefordert in sein Büro zu kommen. Ich präsentierte ihm meine Unterlagen und erklärte kurz mein Anliegen. Daraufhin nahm er sich eine der drei eingereichten Mappen - blätterte die ersten Seiten durch und und stellte zunächst fest, dass unsere Architektin aus Brandenburg ist und in Brandenburg sowieso alles anders ist. Nach weiteren wenigen Augenblicken kam er dann zu dem Ergebnis - "die können Sie gleich wieder mitnehmen". Ich war geschockt - was war den falsch, dacht ich und fragte ihn das auch. Es handelte sich um einen formellen Fehler.
Hintergrund - unsere hervorstehender Erker ragt über die einzuhaltende Baulinie, also die Linie im Baufeld, an der man das Haus auszurichten hat, hinaus. Außerdem haben wir ein Eckgrundstück ud damit zwei Baulinien als Vorgabe. Das Problem hierbei - die Baulinien stehen laut digitalem Vermessungsplan nicht im 90° Winkel zueinander, sondern nur 89,23°. Wir wollen aber ein rechtwinkliges Haus (baut sich eben einfacher und die Möbel passen auch besser rein ;)) D.h. das Haus steht um 0,77° über der Baulinie.
Diese beiden Punkte stellen kleine Abweichungen zum B-Plan dar - dies sollte mit einem Abweichungsantrag aber freigegeben werden - so der Plan. Das Kreuz für diesen Antrag war aber an einer falschen Stelle im Formular gesetzt worden - damit war der Antrag formell falsch. An welcher Stelle das Kreuz hin muss oder ob die Abweichungen überhaupt relevant sind, solle ich bitte mit dem für den B-Plan zuständigem Stadtplanungsamt abstimmen.
Ok. Zum Glück ist es im Nachbarhaus - also kein Thema.
Ich bin also zum Bearbeiter vom Stadtplanungsamt und erläuterte ihm noch einmal die Probleme.
Zu der Winkelabweichung - hier seine Aussage - ignorieren und die Baulinie im Lageplan auf die 90° anpassen. Zu dem Erker kam er danach. Nach einiger Überlegung war seine Meinung, "das geht so nicht". Als er mein entsetztes Gesicht gesehen hatte und ich ihn fragte wieso, es sind doch weniger als 1/3 der Gesamtlänge des Gebäudes (was wohl zulässig sei) ging er raus um Rat bei einem Kollegen zu holen. Nach einer Weile kam er wieder und meinte - es geht doch und wäre ok. Es müsse auch kein Antrag auf Abweichung gemacht werden. ABER - oh je, was jetzt noch...
Die Farbe des Erkers - sie ist zu dunkel und zu auffällig  - zumindest an den Seiten.
Wir sollen die Farbe an den Seiten wie das Gebäude weiß machen und dann "fällt es nicht mehr so ins Auge" dass der Erker über die Baulinie steht.
Was soll man da sagen...ich hab es erst einmal so hingenommen und jetzt müssen wir weitersehen.


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