TAG 11 - Tiefbau Trinkwasser

Heute wurde der Graben für die Trinkwasserzuleitung hergestellt. Die Zuleitung vom Hausanschluss (Kugelhahn der DREWAG) bis zur Zähleinrichtung ist Eigentum des Grundstückseigentümers. Das bedeutet natürlich, dass man diese Leitung und die notwendigen Arbeiten auch selbst bezahlen muss. Nur die Messeinrichtung im Gebäude gehört dann wieder dem Versorger.


Die Leitung ist eine DN32 PE Rohr, welche nur geschweißt verlegt werden darf. Die Installation bzw. Verlegung muss durch ein bei der DREWAG zugelassenes Unternehmen erfolgen. Die Erstellung des Grabens ist bei uns Leistungsumfang von Fa. Eichstädt. Der Graben ist so tief, dass die Leitung im frostfreien Bereich verlegt werden können - also so ca. 1,20 m tief.





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